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Gewerbeanzeige; Gewerbeanmeldung durch EU-Bürger

Diese Leistungsbeschreibung wird aktuell überarbeitet.

Langbeschreibung

Details Langbeschreibung

Voraussetzungen

Details Voraussetzungen
  • Volljährigkeit oder Genehmigung des Vormundschaftsgerichts

Erforderliche Unterlagen

Details Erforderliche Unterlagen
  • Bevollmächtigung: Schriftliche Vollmacht und Ausweis des Vollmachtgebers sowie des Bevollmächtigten

    Minderjährige: Ermächtigung der/des gesetzliche/n Vertreter/s sowie Genehmigung des Familiengerichts

    Überwachungsbedürftige Gewerbe: Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauszug (ggf. Ersetzung des Zuverlässigkeitsnachweis durch Versicherung an Eides statt oder ähnliche Handlungen)

    GmbH in Gründung: eine Abschrift des notariellen Gründungsvertrages und eine Vollmacht der Gründer, wonach der Gewerbebeginn bereits vor der Handelsregistereintragung der GmbH aufgenommen werden soll

    Gesellschaften bürgerlichen Rechts: Gesellschaftsvertrag

    Juristische Personen: Handelsregisterauszug oder vergleichbare Eintragungsunterlagen aus dem Ausland (mit deutscher Übersetzung)

    Personalausweis oder Reisepass (Kopie)

Verfahrensablauf

Details Verfahrensablauf
  • Die Gewerbeanmeldung muss schriftlich über das bereitgestellte Formular erfolgen. Der Empfang der Gewerbeanmeldung wird von der zuständigen Behörde bescheinigt.

    Über die Gewerbeanmeldung werden auch andere Stellen (z.B. Finanzamt, Handwerkskammer oder Industrie- und Handelskammer) informiert.

Online-Verfahren

Details Online-Verfahren
  • Gewerbemeldung
    Sie können Ihre Gewerbeanzeige (Gewerbeanmeldung, Gewerbeummeldung oder Gewerbeabmeldung) online erfassen und die Daten elektronisch an die zuständige Behörde zur weiteren Verarbeitung übermitteln.

    Gewerbeanmeldung
    Sie können Ihre Gewerbeanzeige (hier Gewerbeanmeldung) online erfassen und die Daten elektronisch an die zuständige Behörde zur weiteren Verarbeitung übermitteln.

Formulare

Details Formulare

Weiterführende Links

Fristen

Details Fristen
  • Die Anzeige ist vor Beginn der gewerblichen Tätigkeit vorzunehmen.

Kosten

Details Kosten
  • 25 bis 100 EUR gemäß Kostenverzeichnis zum Kostengesetz (Tarif-Nr. 5.III.5/2.)

Rechtsbehelf

Details Rechtsbehelf
  • verwaltungsgerichtliche Klage

Verantwortliche Behörde

Details Verantwortliche Behörde
  • Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)
Ansprechpartner:Daniela Hoidn
Tel.: (08335) 9829-20
E-Mail: ewo@vg-boos.de